Bildung und Schulung - Rhein-Neckar
Bildung und Schulung - Zahlreiche Angebote für Ihre beruflichen Weiterentwicklung
Das Aufstiegs-BAföG bspw. nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (kurz: AFBG) ist wie das BAföG für Studierende eine gesetzlich geregelte Geldleistung, mit der Menschen bei ihrer Qualifizierung finanziell unterstützt werden. Anders als bei Stipendienprogrammen, bei denen regelmäßig eine Auswahl der Geförderten stattfindet, gilt für das Aufstiegs-BAföG: Wer die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, hat einen Anspruch auf Förderung.
Der schnelle technologische Fortschritt in der beruflichen Wirklichkeit, sowie die damit verbundene Notwendigkeit lebenslangen Lernens erfordern es, berufliche Fähigkeiten und berufliches Wissen auch nach der beruflichen Erstausbildung zu erhalten, anzupassen und zu erweitern.
Aber auch ungelernte Berufstätige, die für ihre Arbeit nur angelernt und nicht ausgebildet wurden, können sich beruflich weiterbilden, um sich beruflich zu verbessern oder den Arbeitsplatz zu sichern.
Soweit es sich nicht um von der Bundesagentur für Arbeit oder andere Kostenträger finanzierte Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen für Arbeitslose oder Rehabilitanden handelt, ist berufliche Weiterbildung eine freiwillige Anstrengung des Arbeitnehmers, für deren Kosten er selbst aufzukommen hat. Förderbar sind aber nicht nur berufliche Weiterbildungen von arbeitslos gewordenen Menschen. Auch Arbeitnehmer in einem Beschäftigungsverhältnis können unter gewissen Voraussetzungen eine Weiterbildung gefördert erhalten. Wir beraten Sie gerne.
Weitere Bildungsprojekte und Weiterbildungsangebote finden Sie auch unter MANNHEIMS-WEB unter Training, Seminare & Schulung
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